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   OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91   

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https://dejure.org/1993,6947
OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91 (https://dejure.org/1993,6947)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.1993 - 10 L 5553/91 (https://dejure.org/1993,6947)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 10 L 5553/91 (https://dejure.org/1993,6947)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 47 KomWG ND
    Kommunalwahlordnung; Bannmeile; Wähler; Beeinflussung; Wahllokal; Meinungsfreiheit; Freiheit der Wahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommunalwahlordnung; Bannmeile; Wähler; Beeinflussung; Wahllokal; Meinungsfreiheit; Freiheit der Wahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 589
  • DÖV 1994, 700
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind allgemeine Gesetze alle, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat (BVerfGE 7, 198 [209 f] = NJW 1958, 257; BVerfGE 28, 282 [292] = NJW 1970, 1837).

    Die allgemeinen Gesetze i. S. des Art. 5 II GG setzen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit generell Schranken und bestimmen damit von vornherein den Inhalt des Grundrechts, wenn auch im Einzelfall erst nach Abwägung der sich gegenübertretenden geschützten Rechtsgüter (BVerfGE 28, 282 [289] = NJW 1970, 1837).

    Nach diesen Maßstäben, denen der erkennende Senat folgt, handelt es sich bei § 47 NdsKWahl0 um ein allgemeines Gesetz, das als solches nicht dem Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG unterliegt (BVerfGE 28, 282 [289] = NJW 1970, 1837).

    Bei der vorgenommenen Güterabwägung handelt es sich mithin nicht um eine wirkliche Beschränkung, sondern um eine generelle Schranke des Grundrechts der Meinungsfreiheit und damit von vornherein um eine Bestimmung des Inhalts dieses Grundrechts (vgl. BVerfGE 28, 282 [289]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Die aus den allgemeinen Gesetzen folgenden Schranken der Meinungsfreiheit müssen ihrerseits im Licht dieses Grundrechts ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (grdl. BVerfGE 7, 198 [208 f.] = NJW 1958, 257; BVerfG, NJW 1992, 2341 = DVBl 1992, 761 [763]; NJW 1993, 1845 [1846]).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind allgemeine Gesetze alle, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutz eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat (BVerfGE 7, 198 [209 f] = NJW 1958, 257; BVerfGE 28, 282 [292] = NJW 1970, 1837).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Das Ergebnis dieser Abwägung läßt sich wegen ihres Fallbezugs nicht generell und abstrakt vorwegnehmen (BVerfG, NJW 1993, 1845 [1846]; BVerfGE 85, 1 [16] = NJW 1992, 1439 = NVwZ 1992, 766 L).

    Letzteres gebietet der vom BVerfG aufgestellte Grundsatz der fallbezogenen Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit und dem Rang des durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsguts im Rahmen der Auslegung der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale der einfachrechtlichen Vorschrift (BVerfGE 85, 1 [16] = NJW 1992, 1439).

  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Die aus den allgemeinen Gesetzen folgenden Schranken der Meinungsfreiheit müssen ihrerseits im Licht dieses Grundrechts ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (grdl. BVerfGE 7, 198 [208 f.] = NJW 1958, 257; BVerfG, NJW 1992, 2341 = DVBl 1992, 761 [763]; NJW 1993, 1845 [1846]).

    Das Ergebnis dieser Abwägung läßt sich wegen ihres Fallbezugs nicht generell und abstrakt vorwegnehmen (BVerfG, NJW 1993, 1845 [1846]; BVerfGE 85, 1 [16] = NJW 1992, 1439 = NVwZ 1992, 766 L).

  • VGH Hessen, 06.12.1990 - 6 UE 1488/90

    Zur Wahlbeeinflussung durch Bürgerbefragung vor dem Wahlgebäude

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Hierzu reicht es, daß eine Beeinflussung der Wahlentscheidung eines oder mehrerer Wähler nicht ausgeschlossen werden kann (VGH Kassel, NVwZ 1991, 702 [703]).

    Der Kl. hat damit sogar in Kauf genommen, daß die Wahl deswegen angefochten wird (vgl. den Fall des VGH Kassel, NVwZ 1991, 702).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.1993 - 10 L 5553/91
    Die aus den allgemeinen Gesetzen folgenden Schranken der Meinungsfreiheit müssen ihrerseits im Licht dieses Grundrechts ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung für das einfache Recht auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (grdl. BVerfGE 7, 198 [208 f.] = NJW 1958, 257; BVerfG, NJW 1992, 2341 = DVBl 1992, 761 [763]; NJW 1993, 1845 [1846]).
  • VG Karlsruhe, 13.04.2017 - 10 K 6725/16

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen eines Doppelwahlplakats vor einem

    Der Wähler darf während der Wahlhandlung nicht dem Einfluss einer Wahlpropaganda ausgesetzt werden, d.h. er soll ohne Einflüsse seine Stimme abgeben können (Quecke/Gackenholz/Bock, a.a.O., § 19 KomWG Rn. 11; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.1991 - 7 B 30.91 - OVG Lüneburg, Urteil vom 19.10.1993 - 10 L 5553/91 -, beide juris).
  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 1 K 1641/19

    Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019

    OVG, Urt. v. 19. Oktober 1993 - 10 L 5553/91 -, juris Rn. 27; Hessischer VGH, Urt. v. 06. Dezember 1990 - 6 UE 1488/90 -, juris Rn. 32; VG Dresden, Urt. v. 29. April 2009 - 4 K 1333/08 -, juris Rn. 25 ff.; VG Göttingen, Beschl. v. 10. Juni 1999 - 1 B 1282/99 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98

    Berliner Scientology-Kirche

    Andererseits muß es sich jedoch um einen auf bestimmte bereits vorliegende Tatsachen gestützten Anfangsverdacht handeln; ob Tatsachen für einen Anfangsverdacht hinreichen, ist auch unter Berücksichtigung der verfassungsschutzbehördlichen Erfahrung zu bewerten (vgl. Engelmann, BayVBl. 1998, S. 358, 359, 363), bloße Mutmaßungen oder Hypothesen reichen jedoch nicht aus (OVG Münster, NVwZ 1994, S. 589).
  • VG Gießen, 09.11.2001 - 8 E 1301/01

    Kommunalwahl; Wahlplakat; Abstandsgebot; Erheblichkeit

    Beides ist für Wahlplakate zu bejahen (Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, StAnz. 1992, 1554, 1568; OVG Lüneburg, U. v. 19.10.1993, Az.: 10 L 5553/91, Seite 5, JURIS).
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